Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler nach den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gewissenhaft auszubilden und diesen bei der Abwicklung des behördlichen Antragsverfahrens zu unterstützen.
- Der Fahrschüler hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese als verbindlichen Bestandteil des Ausbildungsvertrages an. Darüber hinaus versichert der Fahrschüler, dass alle Angaben zu seiner Person vollständig und korrekt sind.
- Preise und Entgelte, die im Rahmen dieses Ausbildungsvertrages vereinbart wurden, sind vom Tage des Vertragsabschlusses an 4 Monate lang gültig. Danach können diese gemäß der dann geltenden Preisliste angepasst werden. Amtliche Gebühren für die Prüforganisationen werden zusätzlich erhoben und durch diese festgelegt. Art und Höhe der Gebühren können in der Fahrschule eingesehen werden.
- Es werden fortlaufend Teilrechnungen über die angefallenen Leistungen zum Ende des jeweiligen Monats erstellt. Bis zur vollständigen Bezahlung dieser Rechnungen erfolgt keine weitere Vereinbarung für Fahrstunden oder sonstige Leistungen.
- Alle Rechnungen, Entgelte und von der Fahrschule verauslagten Gebühren sind nach Erhalt der Zwischen- oder Abschlussrechnung direkt zu bezahlen.
- Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Können diese nicht wahrgenommen werden, muss eine Absage spätestens einen Werktag vorher erfolgen. Andernfalls ist die Fahrschule berechtigt, die reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.
- Der Fahrschüler versichert, dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung seiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne der FeV §§ 11, 12, 13 und 14 begründen.
- Mit der Erfassung und elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Ausbildung und Vertragsabwicklung erklärt sich der Fahrschüler einverstanden.
- Einwilligung nach §4a BDSG – Der Fahrschüler erklärt sich damit einverstanden, dass alle für die Ausbildung und Prüfung notwendigen, personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und zur Verarbeitung und Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung zwischen der zuständigen Stelle des TÜV und der o.g.Fahrschule ausgetauscht werden.