FAQ

Vor deiner Fahrausbildung hast du sicher eine ganze Menge Fragen. Die am häufigsten gestellten kannst du hier nachlesen. Falls du am Ende immer noch ratlos bist, kannst du uns gerne kontaktieren. Wir beantworten dir all deine Fragen unverbindlich, sodass du gut informiert in deine Ausbildung starten kannst.

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

  • Ab wann kann ich meine Fahrausbildung beginnen?

    Noch vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters für eine Führerscheinklasse kannst du mit deiner Fahrausbildung anfangen – maximal ein halbes Jahr früher. Deine Theorieprüfung kannst du maximal drei Monate vor Erreichen des Mindestalters absolvieren, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor.

  • Was brauche ich für meine Anmeldung in der Fahrschule?

    Du selbst gepaart mit einer guten Portion Motivation ist ausreichend, um dich für den Führerschein bei uns anzumelden ;-). Komm einfach vorbei und du kannst alle Fragen stellen, die du hast. Alles Weitere erklärt dir Bernd dann vor Ort.

  • Was muss ich mit dem Führerscheinantrag abgeben?

    Für deinen Antrag beim Landratsamt brauchst du einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit Meldebestätigung bzw. jeweils die Kopie davon. Zudem benötigst du ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Bestätigung über einen Sehtest sowie ein Teilnahmezertifikat für einen Erste-Hilfe-Kurs. Lediglich für die Mofa25-Prüfbescheinigung brauchst du nur zwei biometrische Passbilder.

  • Was brauche ich für den Antrag, wenn ich bereits einen Führerschein habe?

    Dann brauchst du natürlich keinen neuen Erste-Hilfe-Kurs zu machen. Ansonsten musst du mit deinem Antrag die gleichen Dinge einreichen wie bei einem Antrag ohne Vorbesitz. Das bedeutet, einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit Meldebestätigung, einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist und ein aktuelles biometrisches Passbild.

  • Wo mache ich den Sehtest?

    Bei jedem Optiker oder Augenarzt kannst du den Sehtest für den Führerscheinantrag machen. Du solltest darauf achten, dass er nicht älter als zwei Jahre ist, wenn du den Antrag einreichst.

  • Wo kann ich den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren?

    Es gibt verschiedene Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse. Wenn du danach im Internet suchst, findest du Angebote vom Deutschen Roten Kreuz, der M-A-U-S, dem ASB und einigen weiteren. Schau dich einfach dort um und wähle einen für dich passenden Termin oder frage bei uns in der Fahrschule nach, ob wir etwas über aktuelle Termine wissen.

  • Wie viele Theorie-Stunden muss ich besuchen?

    Bei Ersterwerb der Führerscheinklasse B sind 12 Theorie-Stunden erforderlich. Bei Vorbesitz einer anderen Klasse nur noch 6. Wie es bei anderen Führerscheinklassen aussieht, kannst du in unserer Übersicht nachschauen.

  • Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?

    Maximal drei Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters kannst du an der Theorieprüfung teilnehmen.

  • Wie viele Fehlerpunkte darf ich maximal in der Theorieprüfung haben?

    Bei Ersterwerb darfst du maximal 10 Fehlerpunkte haben, davon aber keine zwei Fragen mit der Wertigkeit von jeweils fünf Punkten falsch beantworten. Hast du bereits eine gültige Theorie-Prüfung für eine andere Führerscheinklasse, verringert sich die erlaubte Fehlerpunktzahl. Auch bei einer Kombination einzelner Klassen gelten andere Regelungen. Wie es sich in deinem Fall konkret verhält, kannst du im Vorfeld mit uns klären.

  • Wann und wie oft kann ich eine Theorieprüfung wiederholen?

    Bei Nichtbestehen kannst du die Theorieprüfung frühestens 14 Tage später wiederholen – und das im Prinzip so lange, bis du bestanden hast.

  • Wie lange ist meine bestandene Theorieprüfung gültig?

    Deine Theorieprüfung ist maximal 12 Monate lang ab dem Tag des Bestehens gültig. Das heißt, dass du innerhalb dieser Zeit deine praktische Prüfung machen solltest, denn ansonsten musst du dich nochmal zu der Theorieprüfung vorstellen.

  • Wie viele Fahrstunden brauche ich?

    Bei der Führerscheinklasse B brauchst du gesetzlich vorgeschrieben drei Stunden Nachtfahrt, vier Stunden Autobahnfahrt und fünf Stunden Überlandfahrt. Wie es sich bei anderen Führerscheinklassen verhält, kannst du in unserer Übersicht nachschauen.

  • Wann kann ich frühestens die praktische Prüfung ablegen?

    Die praktische Prüfung kannst du maximal einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Das gilt auch für das Begleitete Fahren mit 17. Bereits einen Monat bevor du 17 bist, kannst du dich zur praktischen Prüfung vorstellen. Den Führerschein bekommst du dann am Tag deines Geburtstags zugesendet.

  • Wie lange dauert die praktische Prüfung?

    Die praktische Prüfung dauert in der Regel genauso lange wie eine Fahrstunde, also 45 Minuten. Je nach Führerscheinklasse können Variationen auftreten.

  • Wann und wie oft kann ich die praktische Prüfung wiederholen?

    Bei Nichtbestehen kannst du dich frühestens 14 Tage danach erneut zur praktischen Prüfung vorstellen. Die Regelung gilt nach jedem Versuch – eine Sperrfrist wie früher gibt es nicht.

  • Wie lange dauert die Probezeit?

    Bei Ersterwerb der Klassen A, A1 und B dauert die Probezeit zwei Jahre – vorausgesetzt, man ist nicht auffällig geworden. Bei den Führerscheinklassen AM, L und T gibt es keine Probezeit.

  • Was passiert, wenn ich in der Probezeit auffällig werde?

    Das hängt zum Teil auch davon ab, wie schwer das Vergehen war. In der Regel wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Nimmt man die Verordnung nicht wahr, wird der Führerschein entzogen.

  • Was ist ein Aufbauseminar?

    Bei einem Aufbauseminar finden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vier Gruppensitzungen á 135 Minuten statt, bei denen die Fahrdelikte besprochen werden. Dazwischen gibt es mindestens eine Fahrprobe. Die Aufbauseminare leiten ausgebildete Fahrlehrer.

BF17

  • Wann darf ich die Fahrausbildung für BF17 beginnen?

    Wie bei jeder Fahrausbildung darfst du diese ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen – in diesem Fall also mit 16 1/2 Jahren.

  • Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag von BF17?

    Du brauchst die gleichen Unterlagen wie bei einem normalen Antrag für die Fahrzeugklasse B – also eine Kopie deines Personalausweises, einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre) und eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs. Zusätzlich brauchst du aber bei BF17 die Kopien der Personalausweise und Führerscheine deiner Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten.

  • Gibt es Besonderheiten bei der theoretischen und praktischen Prüfung?

    Nein, es findet die gleiche Prüfung statt wie bei Volljährigkeit. Lediglich den Führerschein bekommst du nicht sofort ausgehändigt, sondern eine vorläufige Prüfungsbescheinigung bis zu deinem 18. Geburtstag. Auf dieser sind auch die Begleitpersonen eingetragen.

  • Wann beginnt die Probezeit bei BF17?

    Diese beginnt direkt nach der Prüfung mit Überreichen der Prüfungsbescheinigung.

  • Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

    Wie bei jeder Ersterteilung für PKW-Führerscheine dauert die Probezeit ohne Auffälligkeiten zwei Jahre.

  • Wie viele Begleitpersonen dürfen eingetragen sein?

    Es gibt keine Beschränkung in der Anzahl der Begleitpersonen. Je mehr du mit verschiedenen Leuten fahren kannst, umso mehr Erfahrungen kannst du sammeln.

  • Welche Voraussetzungen müssen die Begleitpersonen erfüllen?

    Die Begeleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen den PKW-Führerschein besitzen. Sie darf zudem nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Es gilt zusätzlich die 0,5-Promille-Grenze und ein Drogenkonsumverbot.

  • Gilt das Begleitete Fahren auch im Ausland?

    Über Deutschland hinaus ist das Begleitete Fahren nur in Österreich möglich. Hier sollte man sich aber versichern, dass auch weiterhin Versicherungsschutz besteht.

  • Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?

    Fahren ohne die eingetragene Begleitperson wird als schwerwiegender Verstoß angesehen und führt zur Widerrufung der Fahrerlaubnis. Da du dich auch noch in der Probezeit befindest, wird nicht nur ein Bußgeld verhangen, sondern auch die Probezeit verlängert. Zudem musst du an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen, wenn du deine Fahrerlaubnis erhalten möchtest.

  • Wann kann ich die Fahrerlaubnis nach einem Widerruf erneuern?

    Frühestens nach 6 Monaten und der Teilnahme an einem Aufbauseminar kannst du die Fahrerlaubnis erneuern.

  • Wer haftet beim Begleiteten Fahren im Schadensfall?

    Ein minderjähriger Fahrer wird beim BF17 im Schadensfall wie eine volljährige Person behandelt. Deshalb sollte man unbedingt vorher seiner KFZ-Versicherung mitteilen, dass am Begleiteten Fahren teilgenommen wird, sodass auch der jüngste Fahrer versichert wird.

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