Angebotene Fahrzeugklassen
- AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH mit
max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
max. 4kW Nenndauerleistung (Elektromotor)Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotoren) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine
Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 2 Zusatzstoff
Pflichtstunden Praxis: keine - A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kWErwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 4 Zusatzstoff
Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten - A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Bei zweijährigem Vorbeizt der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlichErwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 4 Zusatzstoff
Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten - A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung über 15 kWErwerb: direkt
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 4 Zusatzstoff
Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten - Mofa
Mofa 25 und Segway
Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bbH) und Segway-Fahrer (zweirädrige Elektroroller) benötigen eine Prüfungsbescheinigung
Jede Fahrerlaubnis ersetz die PrüfbescheinigungErwerb: direkt
Mindestalter: 15 Jahre
Pflichtstunden Theorie: 6 Stunden
Pflichtstunden Praxis: keine - B
Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500kg nicht übersteigtErwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L
Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff
Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten - BF17
Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500kg nicht übersteigtErwerb: direkt
Mindestalter: 17 Jahre
Einschluss: AM, L
Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff
Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten - B96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500kg überschreitet, aber 4250 kg nicht überschreitet
Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlichBenötigter Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: keine - BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Anhängers bzw. Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
Benötigter Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: keine
Pflichtstunden Theorie: Keine (da Vorbesitz von B)
Pflichtstunden Praxis: 5 gesamt, davon 3 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt - L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bbH bis zu 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h bbH und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und AnhängernErwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine
Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 2 Zusatzstoff
Pflichtstunden Praxis: keine