Führerscheinklassen

Hier kannst du dir einen Überblick darüber verschaffen, für welche Fahrzeugklassen du bei uns den Führerschein machen kannst und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Aus logistischen Gründen bieten wir keine Fahrausbildung für sehr große Fuhrwerke wie LKWs an – es bestehen jedoch Kooperationen, über die du dich bei uns informieren kannst.

Angebotene Fahrzeugklassen

  • AM

    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH mit
    max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
    max. 4kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

    Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotoren) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 16 Jahre
    Einschluss: keine
    Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 2 Zusatzstoff
    Pflichtstunden Praxis: keine

  • A1

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 16 Jahre
    Einschluss: AM
    Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 4 Zusatzstoff
    Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten

  • A2

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
    Bei zweijährigem Vorbeizt der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 18 Jahre
    Einschluss: AM, A1
    Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 4 Zusatzstoff
    Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten

  • A

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung über 15 kW

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
    21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
    20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich
    Einschluss: AM, A1, A2
    Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 4 Zusatzstoff
    Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten

  • Mofa

    Mofa 25 und Segway
    Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bbH) und Segway-Fahrer (zweirädrige Elektroroller) benötigen eine Prüfungsbescheinigung
    Jede Fahrerlaubnis ersetz die Prüfbescheinigung

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 15 Jahre
    Pflichtstunden Theorie: 6 Stunden
    Pflichtstunden Praxis: keine

  • B

    Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
    Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500kg nicht übersteigt

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 18 Jahre
    17 Jahre bei begleitetem Fahren
    Einschluss: AM, L
    Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff
    Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten

  • BF17

    Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
    Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500kg nicht übersteigt

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 17 Jahre
    Einschluss: AM, L
    Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff
    Pflichtstunden Praxis: 12 gesamt, davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten

  • B96

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500kg überschreitet, aber 4250 kg nicht überschreitet
    Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich

    Benötigter Vorbesitz: B
    Mindestalter: 18 Jahre
    17 Jahre bei begleitetem Fahren
    Einschluss: keine

  • BE

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Anhängers bzw. Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt

    Benötigter Vorbesitz: B
    Mindestalter: 18 Jahre
    17 Jahre bei begleitetem Fahren
    Einschluss: keine
    Pflichtstunden Theorie: Keine (da Vorbesitz von B)
    Pflichtstunden Praxis: 5 gesamt, davon 3 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt

  • L

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bbH bis zu 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h
    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h bbH und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Erwerb: direkt
    Mindestalter: 16 Jahre
    Einschluss: keine
    Pflichtstunden Theorie: 12 Theorie Grundstoff + 2 Zusatzstoff
    Pflichtstunden Praxis: keine

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